Steuerklasse frau arbeitet im ausland

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Für im Inland wohnhafte Gastarbeiter ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt zuständig. Oder zahlt sie weiter wie bisher ihre Steuern in Schweden?

Steuerklassen, Partnerin arbeitet im Ausland, lebt aber in Deutschland Steuerrecht

Jeder inländische Arbeitgeber hat grundsätzlich auch von dem im Ausland gezahlten Arbeitslohn die Lohnsteuer zu erheben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein im Ausland ansässiger Arbeitnehmer auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden.

Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Deshalb stelle ich die Frage hier, in der Hoffnung dass sich vielleicht jemand mit dem Thema gut auskennt?!


Die Eintragung der Steuerklasse III für EU/EWR-Arbeitnehmer kann nur das Finanzamt vornehmen. Zitat von gasfisher : Muss sie dann in Deutschland zusätzlich versteuern? Bin für jeden Hinweis dankbar! Zitat von gasfisher : Ist es dann für mich möglich in Klasse 3 zu wechseln?

Das Thema Progressionsvorbehalt ist für mich neu Verstehe ich das richtig, dass dann das Einkommen meiner Frau zu meinem dazu gerechnet wird, dann durch 2 geteilt und das Resultat ergibt dann das zu versteuernde Einkommen? Einpendler haben nach amtlichem Vordruck (Anlage Grenzpendler EU/EWR) den Antrag beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu stellen.

Sie erhält ihr Gehalt auf ein Konto in Schweden und zahlt dort auch Steuern. Oder muss ich weiter wie ein Singel in Klasse 1 bleiben? Ja, möglich ist das. Für die Auslandstätigkeit können aber auch steuerfreie Lohnteile gezahlt werden, z. Zitat von gasfisher : Oder zahlt sie weiter wie bisher ihre Steuern in Schweden?

Hallo zusammen, erstmal vorweg, ich habe schon eine ganze Weile gegoogelt und finde zu meiner Frage eigentlich nur Informationen für den Fall, dass ein Ehepartner im Ausland LEBT, was in meinem Fall aber nicht so ist. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden in die Steuerklasse I eingereiht (Rechtsgrundlage § 38b Abs.1 S.2 Nr.1 b) Einkommensteuergesetz -EStG).

Muss sie dann in Deutschland zusätzlich versteuern? Ist es dann für mich möglich in Klasse 3 zu wechseln? Zitat von gasfisher : Verstehe ich das richtig, dass dann das Einkommen meiner Frau zu meinem dazu gerechnet wird, dann durch 2 geteilt und das Resultat ergibt dann das zu versteuernde Einkommen?

B. bleibt ein etwa gezahlter Kaufkraftausgleich in bestimmten Grenzen steuerfrei. Nein, aber bei einer Zusammenveranlagung unterliegen ihre Einkünfte dem Progressionsvorbehalt.