Kaution 6 monate einbehalten
Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Kaution 6 monate einbehalten
Doch in bestimmten Fällen dürfen Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Für die Rückzahlung nach Mietende schreibt das Gesetz leider keinen genauen Zeitpunkt vor. Wir erläutern wann, wie lange, und in welcher Höhe ein Abzug erlaubt ist.
Mietkaution einbehalten: Gründe, Fristen und Höhe
Nebenkosten-Abrechnung Nach einem Urteil des BGH vom Der Betrag ist vom Vermieter in der entsprechenden Höhe zu schätzen. Jedoch halten sie sich dabei nicht immer an geltende Fristen und Regeln. So muss bei schneller geklärten Ansprüchen die Auszahlung an den Mieter bereits vor Ablauf der 6 Monate erfolgen.
Steht dem Vermieter eine Frist von 6 Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zur Seite, mit denen er grundsätzlich gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen kann, so steht ihm in der Regel auch eine Rückzahlungsfrist von 6 Monaten zu.
Die Frist bestimmt sich in jedem Fall individuell, dauert in der Regel aber nicht länger als sechs Monate. Wie lange ein Vermieter die Mietkaution einbehalten darf, richtet sich nach der vorliegenden Situation, und hängt zudem von den Umständen des Einzelfalls ab.
Januar Vermieter dürfen in bestimmten Fällen die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten.
Mietkaution einbehalten: Gründe, Fristen und Höhe
Macht der Vermieter davon Gebrauch, kann der Mieter keine frühere Rückzahlung verlangen. Umgekehrt kann sich der Vermieter auch länger Zeit lassen, wenn es die Situation erfordert.
Endet das Mietverhältnis, haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Mietkaution. Der BGH hat dagegen in einem Grundsatzurteil vom Vielmehr hängt die Dauer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Diese darf laut einiger Gerichte bis zu 6 Monate betragen.
Zieht z. Alles ist erledigt Der Vermieter darf eine Mietsicherheit nur solange einbehalten, wie er sie zur Geltendmachung seiner Ansprüche benötigt. Mietkaution einbehalten: Gründe, Fristen und Höhe in Martin Sohn(IHK Bankfachwirt) und Experte für Finanzen Stand: 6.
Im Rahmen der Prüfungsfrist darf nur so viel Geld von der Kaution einbehalten werden, wie für die voraussichtlichen Gegenansprüche wie Reparaturen oder Nachzahlungen benötigt werden. Weist die Wohnung bei der Übergabe keine Schäden auf, und sind alle Zahlungen abgerechnet, darf der Mieter die Kaution sofort zurückverlangen, siehe auch OLG Düsseldorf, Urteil vom Prüfung der Ansprüche Möchte der Vermieter die Wohnung genauer auf Schäden überprüfen, kann er eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist geltend machen.